
Kosten
Ich rechne auf Grundlage der bestehenden Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Ein regulärer Termin in meiner Osteopathiepraxis in Lensahn kostet 100 € und dauert 50 Minuten. Einmal im Monat biete ich zusätzlich Samstagstermine für 130 € (ebenfalls 50 Minuten) an.

Abrechnung
Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an den Termin per Kartenzahlung. Die vollständige Rechnung erhalten Sie danach verschlüsselt per E-Mail. Diese können Sie gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse einreichen (siehe Kostenerstattung durch die Krankenkasse).

Mein Spenden-Projekt
Pro Behandlung spende ich 1 €. Sobald 50 € zusammengekommen sind, möchte ich davon einer Person eine kostengünstige osteopathische Behandlung ermöglichen, die sich diese sonst nicht leisten könnte. Besonders erreichen möchte ich damit Menschen in schwierigen Lebenslagen, zum Beispiel alleinerziehende Mütter. Sprechen Sie mich gerne darauf an!

Kostenerstattung durch die Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten Osteopathie-Behandlungen anteilig als freiwillige Satzungsleistung. Da sich die Bedingungen von Kasse zu Kasse deutlich unterscheiden, informieren Sie sich am besten schon vor Ihrem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse. Eine gute erste Orientierung bietet die Übersicht auf osteokompass.de.
Für eine anteilige Kostenübernahme verlangen die Krankenkassen in der Regel ein Privatrezept und bestimmte berufliche Qualifikationen der behandelnden Person. Diese Voraussetzungen erfülle ich durch meinen Studienabschluss, meine Heilpraktikererlaubnis und meine Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD).
Sollten meine Zertifikate bei Ihrer Krankenkasse noch nicht hinterlegt sein, melden Sie sich gerne direkt per E-Mail bei mir – ich sende Ihrer Kasse unkompliziert einen Qualifikationsnachweis zu.
Mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen ist eine Erstattung oft unkompliziert möglich.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer osteopathischen Behandlung häufig ganz oder anteilig. Klären Sie die genauen Konditionen am besten ebenfalls vorab mit Ihrer Versicherung.
Beihilfeberechtigte erhalten ebenfalls einen Zuschuss, allerdings gelten hier je nach Bundesland bzw. Dienstherr eigene Höchstbeträge, die sich zudem nach dem behandelten Körperbereich richten.
Unter bestimmten Voraussetzungen (medizinische Notwendigkeit, ärztliche Verordnung) lässt sich die Rechnung als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich am besten an Ihre Steuerberatung.
Kostenerstattung durch die Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten Osteopathie-Behandlungen anteilig als freiwillige Satzungsleistung. Da sich die Bedingungen von Kasse zu Kasse deutlich unterscheiden, informieren Sie sich am besten schon vor Ihrem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse. Eine gute erste Orientierung bietet die Übersicht auf osteokompass.de.
Für eine anteilige Kostenübernahme verlangen die Krankenkassen in der Regel ein Privatrezept und bestimmte berufliche Qualifikationen der behandelnden Person. Diese Voraussetzungen erfülle ich durch meinen Studienabschluss, meine Heilpraktikererlaubnis und meine Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD).
Sollten meine Zertifikate bei Ihrer Krankenkasse noch nicht hinterlegt sein, melden Sie sich gerne direkt per E-Mail bei mir – ich sende Ihrer Kasse unkompliziert einen Qualifikationsnachweis zu.
Mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen ist eine Erstattung oft unkompliziert möglich.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer osteopathischen Behandlung häufig ganz oder anteilig. Klären Sie die genauen Konditionen am besten ebenfalls vorab mit Ihrer Versicherung.
Beihilfeberechtigte erhalten ebenfalls einen Zuschuss, allerdings gelten hier je nach Bundesland bzw. Dienstherr eigene Höchstbeträge, die sich zudem nach dem behandelten Körperbereich richten.
Unter bestimmten Voraussetzungen (medizinische Notwendigkeit, ärztliche Verordnung) lässt sich die Rechnung als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich am besten an Ihre Steuerberatung.


